Die KÜS – die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger – ist als große und bundesweit vertretene Überwachungs- und Sachverständigenorganisation der Sicherheit auf unseren Straßen in besonderem Maße verpflichtet.

Die HU-Fristen

Auszug aus der Anlage VIII StVZO

In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen einen kleinen Auszug aus der umfangreichen Übersicht der HU-Fristen zusammengestellt.

FahrzeugartBeschreibungzeitl. Abstand zwischen den Untersuchungen
Krafträder24 Monate
Pkwnach der ersten Zulassung36 Monate
danach24 Monate
Wohnmobilemit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 t
nach der ersten Zulassung
36 Monate
danach24 Monate
Wohnmobilemit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung24 Monate
danach12 Monate
Wohnmobilemit einem zGG über 7,5 t12 Monate
Anhängermit einem zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage, nach der ersten Zulassung36 Monate
danach24 Monate
Anhängerdie entsprechend § 58 für eine zulässige Höchst-geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder einem zGG über 0,75 t bis 3,5 t24 Monate
Anhängermit einem zGG von mehr als 3,5 t12 Monate

Werden untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen 12 Monate; davon ausgenommen beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung an Personenkraftwagen 24 Monate, wenn diese für eine Mindestdauer von 36 Monaten von einem Mieter gemietet werden.